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   OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl. 174/20   

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https://dejure.org/2021,56253
OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl. 174/20 (https://dejure.org/2021,56253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2021 - 2 Ausl. 174/20 (https://dejure.org/2021,56253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2021 - 2 Ausl. 174/20 (https://dejure.org/2021,56253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EMRK Art. 3 und 6; EuAlÜbk Art. 3 Abs. 2; IRG § 6 Abs. 2, §§ 32, 73
    Zulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen Totschlags, Beachtlichkeit und Belastbarkeit völkerrechtlicher Zusicherungen, Prüfung der Gefahr einer politischer Verfolgung wegen behaupteter Zugehörigkeit zur YPG, rechtsstaatliches Verfahren, ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen Totschlags; Beachtlichkeit und Belastbarkeit völkerrechtlicher Zusicherungen; Prüfung der Gefahr einer politischer Verfolgung wegen behaupteter Zugehörigkeit zur YPG; rechtsstaatliches Verfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen Totschlags; Beachtlichkeit und Belastbarkeit völkerrechtlicher Zusicherungen; Prüfung der Gefahr einer politischer Verfolgung wegen behaupteter Zugehörigkeit zur YPG; rechtsstaatliches Verfahren; ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    Im Rahmen dessen muss das Gericht den auf die Gefahr politischer Verfolgung bezogenen Vortrag des Beschwerdeführers nachvollziehbar und willkürfrei würdigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, vom 13.11.2017, 2 BvR 1381/17, vom 22.10.2019, 2 BvR 1661/19 und vom 30.10.2019, 2 BvR 829/19; juris).

    Verfolgung (siehe unter 6.b.aa.) (vgl. auch insoweit BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, vom 13.11.2017, 2 BvR 1381/17, vom 22.10.2019, 2 BvR 1661/19 und vom 30.10.2019, 2 BvR 829/19; juris).

  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    Im Rahmen dessen muss das Gericht den auf die Gefahr politischer Verfolgung bezogenen Vortrag des Beschwerdeführers nachvollziehbar und willkürfrei würdigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, vom 13.11.2017, 2 BvR 1381/17, vom 22.10.2019, 2 BvR 1661/19 und vom 30.10.2019, 2 BvR 829/19; juris).

    Verfolgung (siehe unter 6.b.aa.) (vgl. auch insoweit BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, vom 13.11.2017, 2 BvR 1381/17, vom 22.10.2019, 2 BvR 1661/19 und vom 30.10.2019, 2 BvR 829/19; juris).

  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    Im Rahmen dessen muss das Gericht den auf die Gefahr politischer Verfolgung bezogenen Vortrag des Beschwerdeführers nachvollziehbar und willkürfrei würdigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, vom 13.11.2017, 2 BvR 1381/17, vom 22.10.2019, 2 BvR 1661/19 und vom 30.10.2019, 2 BvR 829/19; juris).

    Verfolgung (siehe unter 6.b.aa.) (vgl. auch insoweit BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, vom 13.11.2017, 2 BvR 1381/17, vom 22.10.2019, 2 BvR 1661/19 und vom 30.10.2019, 2 BvR 829/19; juris).

  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06

    Auslieferung; Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern; Schutz von Ehe und

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    A 25/06, StraFo 2007, 160) entschiedenen Fall).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    Durch das Verbringen des Verfolgten in die Türkei werden Besuche der Familie gar nicht - so von dem Verfolgten behauptet - oder aber zumindest in erheblichem Ausmaß aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten und erheblicher Kosten erschwert sein, so dass in einem besonderen Maß die Gefahr einer Entfremdung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2006, StraFo 2006, 490), insbesondere bei den Kleinkindern droht.
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    Wenn und soweit die familiären Belange des Verfolgten auch nach deutschem Recht die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nicht hindern, die regelmäßig zu vielfältigen Beeinträchtigungen des Familienlebens führen, ist auch die auslieferungsrechtliche Abwägung zu Art. 6 Abs. 1 GG nicht gegenteilig vorzunehmen, sofern die eintretenden Beeinträchtigungen - was regelmäßig der Fall ist -, im Wesentlichen mit denen vergleichbar sind, die bei einer Aburteilung in Deutschland entstehen könnten (vgl. OLG Hamm, Beschl. vom 25.02.2010, (2) 4 Ausl A 163/08 (89/08), zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 06.06.2017 - 2 Ausl 133/16
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
    Diese Möglichkeit einer bedingten Entlassung nach einer Haftzeit von 30 Jahren gem. Art. 107 des türkischen Strafvollzugsgesetzes bietet dem Verfolgten aus Sicht des Senats auch bei einer Verurteilung zu einer sog. erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe grundsätzlich eine hinreichend praktische Aussicht auf Wiedererlangung der Freiheit, wie sie das Bundesverfassungsgericht u. a. in seiner Entscheidung vom 16.01.2010 (Az.: 2 BvR. 2299/09) als unabdingbare Voraussetzung eines menschenwürdigen Strafvollzugs fordert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.03.2012, III-2 Ausl. 157/11, vom 08.06.2017, III - 2 Ausl 133/16 und vom 18.07.2017, III - 2 Ausl 43/17).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2023 - Ausl 301 AR 105/21

    Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in der Türkei

    Dabei hat der Senat in die Bewertung einbezogen, dass die türkischen Haftbedingungen weiterhin im Fokus europäischer Institutionen (insbesondere CPT, vgl. etwa CPT ad hoc visit to Türkiye from 20 to 29 September 2022 und periodic visit from 11 to 25 January 2021, https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-visits-turk-3 und NGO"s) und der auslieferungsrechtlichen Rechtsprechung stehen (vgl. die Grundsatzentscheidung der BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 AR 30/22 (S) -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03.01.2022 - 1 Ausl A 28/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2021 - III-2 Ausl 174/20 -, juris; zum Vorliegen eines Auslieferungshindernis bei drohender politischer Verfolgung vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2022 - (4) 151 AuslA 61/21 (50/21) -, juris), wobei die Überprüfung der Erhaltung von Zusicherungen im Einzelfall möglich ist und durchgeführt wird (u.a. durch Monitoring-Besuche von ausgelieferten Verfolgten, vgl. Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 12.07.2022) und bekannt werdende nicht eingehaltene Zusicherungen Folgen über den gegebenen Einzelfall hinaus haben bzw., bei gebotener Aufnahme in eine aktualisierte Stellungnahme des Auswärtigen Amtes mit großer Wirkung hätten.
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